RECT™-Shop mit Konfigurator
 
CORETO AG
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Gegenstand

Die zu leistenden RECT-Services von CORETO im Gewährleistungs- und Garantiefall richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Beauftragungszeitpunkt gültigen Version und den im Auftrag vereinbarten Serviceoptionen, deren Leistungen durch diese Servicebedingungen qualifiziert werden. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Vereinbarungen. Abweichungen bzw. Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Dokumentation zum Zeitpunkt des Auftrags und erlangen erst durch schriftliche Bestätigung von CORETO Gültigkeit.

CORETO bietet verschiedene Serviceoptionen, gerade für die Leistungserbringung im Gewährleistungsfall. CORETO weist die jeweils angebotene Serviceoption in Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung aus. Sofern keine Serviceoption benannt ist, wird der Service im Rahmen des geltenden Rechts unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CORETO AG erbracht.

Leistungsumfang

RECT-Services basieren auf der Grundlage, die Funktionsfähigkeit eines PC- oder Serversystems (RECT-System) nach dem hardwaretechnischen Ausfall wiederherzustellen. Je nach vereinbarter Serviceoption wird der Service am Sitz der CORETO AG oder am Sitz des Kunden bzw. einem bei Beauftragung definierten Leistungsort erbracht.

Nach Meldung des Kunden, prüft CORETO die Fehlerbeschreibung und diagnostiziert fernmündlich wie fernschriftlich mit dem Kunden die Fehlerursache. CORETO steht hierfür in der Zeit von Mo.-Fr. von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

Bei Bestätigung des Hardwaredefekts durch CORETO erfolgt die Fehlerbehebung der vereinbarten Serviceoption entsprechend:

Bring-In

Der Kunde schickt das RECT-System oder auch nur die einzelne Hardwarekomponente an CORETO. Der Versand hat frei, zu Lasten des Kunden, zu erfolgen. CORETO testet die eingesendete Ware nach der Fehlerbeschreibung des Kunden. Bei bestätigtem Defekt wird die Ware repariert oder ausgetauscht. Die Rücksendung an den Kunden erfolgt zu Lasten von CORETO. Der Vorabtausch einzelner defekter Komponenten ist gegen eine Gebühr möglich. Die Versandkosten trägt auch dann der Kunde.

Pick-Up

CORETO lässt das RECT-System oder auch nur die einzelne Komponente beim Kunden abholen. Der Versand erfolgt zu Lasten von CORETO. Die eingesendete Ware wird nach der Fehlerbeschreibung des Kunden getestet und bei bestätigtem Defekt repariert oder ausgetauscht. Die Rücksendung an den Kunden erfolgt zu Lasten von CORETO. Der Vorabtausch einzelner defekter Komponenten ist in diese Serviceoption inkludiert. Die Versandkosten trägt auch dann CORETO.

Vor-Ort

CORETO entsendet nach zeitlicher Vereinbarung mit dem Kunden einen Mitarbeiter oder ein beauftragtes Partnerunternehmen zum Standort des RECT-Systems. Die zu tauschende Hardwarekomponente wird mitgebracht oder kann in Einzelfällen direkt zum Kunden gesendet werden. Die Hardwarekomponente wird ausgetauscht und die Funktionsfähigkeit des RECT-Systems wiederhergestellt. Der Vorabtausch einzelner defekter Komponenten ist in diese Serviceoption inkludiert. Die Versandkosten trägt auch dann CORETO.

Der Vor-Ort-Service ist außer an vor Ort üblichen Feiertagen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr verfügbar. Der Vor-Ort Service steht in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

Die Notwendigkeit eines Vor-Ort-Einsatzes wird von CORETO während des Diagnoseprozesses festgestellt. Sollte CORETO den Vor-Ort-Einsatz für nicht notwendig halten, so kann der Kunde den gegenteiligen Nachweis erbringen.

Vorabtausch

Nach Feststellung des Hardwarekomponentendefekts und der fernmündlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch CORETO kann der Kunde entscheiden, zur weiteren Beschleunigung des Austauschs den Vorabtausch in Anspruch zu nehmen. CORETO entsendet zeitnah die passende Austauschkomponente, der Kunde baut diese selbstständig in das RECT-System ein und sendet die als defekt deklarierte Ware ein. Für dessen Einsendung steht dem Kunden ein Zeitfenster von maximal 7 Tagen zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist CORETO berechtigt von der einfachen Rücknahme abzusehen und kann die neue Hardwarekomponente zur Abrechnung bringen.

Sollte der Hardwarekomponentendefekt nicht durch CORETO bestätigt werden können, so ist CORETO berechtigt, auf die Rückabwicklung des Austausch zu bestehen. Die Test- und Prüfungsleistungen wie auch die Verpackungs- und Versandkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Besonderheiten im Leistungsumfang

Innerhalb der ersten 30 Tage nach Auslieferung ist CORETO berechtigt und verpflichtet, ein nicht funktionierendes RECT-System unverzüglich beim Kunden abzuholen, instand zu setzen und wieder auszuliefern. Dem Kunden dürfen hierdurch keine Kosten für den Versand entstehen. CORETO ist in diesen Fällen verpflichtet die Abwicklung priorisiert zu behandeln und den Kunden unmittelbar nach Eingang des Geräts und zum Fortschritt der Diagnose wie auch zur Behebung zu informieren.

Bei den Ersatzkomponenten kann es sich um neue, neuwertige oder reparierte Komponenten handeln, die nach den Spezifikationen der ursprünglichen Hardwarekomponente entsprechen. Im Einzelfall kann CORETO auf den Alternativaustausch von Hardwarekomponenten zurückgreifen, sofern die Leistungsdaten dem ursprünglichen RECT-System - innerhalb branchenspezifischer Toleranzgrenzen - entsprechen und die Wiederherstellung des Gesamtsystems (Soft- und Hardware) hierdurch nicht unmöglich werden. Dies kann auch bedeuten, dass der Kunde das betreffende Softwaresystem zu seinen Lasten anpassen oder auch neu erstellen muss. CORETO darf nur dann auf den Alternativaustausch zurückgreifen, insofern ein Austausch der exakten Komponenten nicht möglich ist (fehlende Verfügbarkeit am Markt, zu lange Lieferfristen usw.). Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt CORETO das Gegenteil zu beweisen.

Sofern ein Betriebssystem für das entsprechende System Auftragsbestandteil war, kann der Kunde verlangen, dass das Betriebssystem vom leistenden Mitarbeiter vor Ort neu installiert wird. Das Einspielen weiterer Anwendungen oder Daten wie auch die Einbindung in bestehende Netzwerkinfrastrukturen sind vom Service ausgeschlossen. Hierzu ist eine zusätzliche Beauftragung durch den Kunden im Vorfeld erforderlich.

Sollten die Maßnahmen während des Vor-Ort-Service den Defekt des RECT-Systems abweichend zur fernmündlichen oder fernschriftlichen Fehlerdiagnose nicht beheben können, so ist CORETO berechtigt das RECT-System mit zum Sitz der CORETO AG zu nehmen, um den Defekt dort zu beheben. Dem Kunden dürfen hieraus keine Kosten für den Versand entstehen. Sofern die Leistungsfähigkeit des RECT-Systems nur teilweise eingeschränkt ist und der Kunde nachweislich darlegen kann, dass die Mitnahme an sich einen Schadensfall hervorrufen könnte, so verzichtet CORETO auf diesen Anspruch und wiederholt den Vor-Ort-Service.

Wenn die fernmündliche wie fernschriftliche Diagnose nicht möglich ist, kann CORETO entscheiden, das Gerät auch bei vereinbartem Vor-Ort-Service abholen zu lassen. CORETO ist in diesen Fällen verpflichtet die Abwicklung priorisiert zu behandeln und den Kunden unmittelbar nach Eingang des Geräts und zum Fortschritt der Diagnose wie auch zur Behebung zu informieren.

Leistungsausschlüsse

Soweit einzelne Hardwarekomponenten leicht vom Kunden ausgetauscht werden können (bspw.: Festplatten in Wechselrahmen, Tastaturen usw.), kann CORETO vom Kunden verlangen, solche Hardwarekomponenten selbst auszutauschen. Diese Hardwarekomponenten werden während der fernmündlichen wie fernschriftlichen Diagnose bestimmt. Der Kunde ist berechtigt CORETO das Gegenteil zu beweisen.

Peripheriegeräte wie auch externe Geräte (bspw.: Drucker, Monitor, Switches usw.) sind generell vom Vor-Ort-Service sowie auch vom Vorabtausch ausgeschlossen.

Sollte ein vom Kunden deklarierter Hardwaredefekt nicht von CORETO bestätigt werden können, so ist CORETO berechtigt die Test- und Prüfungsleistungen wie auch die Verpackungs- und Versandkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Von RECT-Services sind folgende Tätigkeiten, Defekte, Fehler explizit ausgeschlossen. Verschiedene Leistungen können von CORETO im Bedarfsfall gesondert angeboten werden:

  • Datensicherung sowie Datenwiederherstellung
  • Fehlerhaft installiertes oder allgemein defektes Betriebssystem oder andere Anwendungen
  • Fehlerhafte Treiber, benötigte Bios-, Firmware-Updates
  • Datenübernahme bei Austausch der Festplatte (kann optional bestellt werden). Für evtl. Datenverlust kann keine Haftung übernommen werden
  • Wartungsarbeiten
  • Änderung der Gerätekonfiguration oder Umbauten
  • Instandsetzung aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Umbau, Virenbefall oder Hackerangriffen
  • Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien (Lüfter, Kühler, Akku, Batterie, Toner, Schreib/Leseköpfe bei Streamern usw.)
  • Physischer Defekt von Einzelkomponenten
  • Die Beseitigung von Folgeschäden
Die allgemeinen Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche gegenüber der CORETO AG werden hiervon nicht eingeschränkt.

Leistungsdauer/-fristen

Die Pflicht zur Leistungserbringung ist zeitlich begrenzt und beginnt mit dem Tag der Auslieferung. Die vereinbarte Zeit richtet sich nach den in Auftragsbestätigung und Rechnung genannten Zeiträumen.

Auf Ersatzteile, die als Austausch in das bestehende RECT-System zur Fehlerbehebung verbaut werden, gilt die verbleibende Gewährleistungsdauer des RECT-Systems.

Aus den angebotenen RECT-Services ergeben sich für CORETO keinerlei Fristsetzungen mit Ausnahme der marktüblichen Behebungszeiträume. CORETO ist verpflichtet bei vorhandener Komponentenverfügbarkeit den Austausch schnellstmöglich durchzuführen. Die Vertragsparteien sind hierzu verpflichtet, eine passende Terminierung für den Einzelfall festzulegen.

Der Leistungszeitpunkt ist abhängig von der Verfügbarkeit der Hardwarekomponente. Hierfür ist der Sitz von CORETO ausschließlicher Lagerort.

Die im Einzelfall beschriebenen und von CORETO Mitarbeitern genannten Reaktionszeiten sind lediglich Richtlinienzeiten und können in Einzelfällen (z.B. Störungen im Straßenverkehr, bei schlechten Witterungsverhältnissen, bei fehlender Ersatzteilverfügbarkeit oder bei schlechter Anbindung des Leistungsort) abweichen.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet vor der Meldung eines Hardwaredefekts alle angrenzenden und evtl. beeinflussenden Ursachen auszuschließen. Dies beinhaltet ausdrücklich auch die nicht durch die RECT-Services abgedeckte Softwarekonfiguration bzw. etwaige Softwareinkompatibilitäten, sofern diese nicht explizit bei Auftragsabwicklung durch den Kunden angemerkt waren.

Der Kunde verpflichtet sich die Durchführung der RECT-Services im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu unterstützen. Der Kunde hat nach Geltendmachung eines Hardwarekomponentendefekts die fernmündliche wie fernschriftliche Fehlerdiagnose uneingeschränkt zu unterstützen.

Im Fall der Wareneinsendung an CORETO bzw. der Warenabholung durch CORETO ist die Ware vom Kunden ausreichend verpackt an den Frachtführer zu übergeben. Dies beinhaltet auch gerade eine dem Eigengewicht und der technischen Sensibilität der Ware angemessene Polsterung, Fixierung wie auch Abschirmung. Der Kunde berücksichtigt bei der Verpackung, dass der Versand über eine Massenbeförderung mit entsprechend starker Beanspruchung abgewickelt wird. Der Kunde erkennt an, dass bei Zuwiderhandlung bzw. bei unsachgemäßer Verpackung der Gewährleistungsanspruch erlischt.

Für die Leistungserbringung vor Ort gewährt der Kunde uneingeschränkten, sicheren und unverzüglichen Zugang zu dem entsprechenden RECT-System. Der Kunde stellt einen hinsichtlich des betreffenden RECT-Systems entscheidungsbefugten Ansprechpartner zur Verfügung, der mit dem Defekt und der Fehlerdiagnose vertraut ist.

Sofern die Leistungserbringung bei Eintreffen des Technikers nicht unverzüglich begonnen werden kann, hat CORETO das Recht, die Wiederherstellungsarbeiten abzubrechen und dem Kunden die Anfahrt in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich gehen ggf. entstehende Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden. Zur darauffolgenden Fehlerbehebung hat CORETO das Recht den Leistungsort in diesem Einzelfall zum Sitz von CORETO zu verlegen. Dem Kunden dürfen hierdurch keine Kosten für den Versand entstehen. CORETO ist in diesen Fällen verpflichtet die Abwicklung priorisiert zu behandeln und den Kunden unmittelbar nach Eingang des Geräts und zum Fortschritt der Diagnose wie auch zur Behebung zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem RECT-System befindlichen Daten zu sichern. Der Kunde ist jederzeit für die Sicherheit und Sicherung seiner Daten verantwortlich. CORETO ist nicht verpflichtet, vor dem Hardwarekomponentenaustausch die Datensicherung zu überprüfen. Diese bleibt zu jeder Zeit im Verantwortungsbereich des Kunden. Sofern der Kunde keine Datensicherung aufgrund des Hardwarekomponentendefekts vornehmen konnte, hat er dies CORETO während der fernmündlichen oder fernschriftlichen Fehlerdiagnose mitzuteilen.

Im Falle des vereinbarten Vor-Ort-Service, ist der Kunde verpflichtet, CORETO über eine Standortänderung eines RECT-Systems unverzüglich zu benachrichtigen. Sofern der Service am Zielort verfügbar ist, wird CORETO den Leistungsort dorthin übertragen. Der Service steht an dem neuen Standort zur Verfügung, sobald CORETO dies schriftlich bestätigt hat.

Haftung

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der CORETO AG haftet die CORETO AG. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die CORETO AG nur im Rahmen wesentlicher Vertragspflichten (deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist) oder bei Verzug und Unmöglichkeit. Etwaige Ansprüche des Kunden auf Ersatz bei Folgeschäden wie auch auf Entschädigung für die entgangene Nutzung werden ausdrücklich ausgeschlossen.

CORETO übernimmt keine Haftung für den Verlust von Software oder Daten. Durch die Datensicherungspflicht des Kunden bleiben diese im Verantwortungs- und Haftungsbereich des Kunden. Die RECT-Services umfassen über die Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CORETO AG hinaus keine Haftung für Schäden durch:

  • die Verwendung von Hardwarekomponenten, die nicht von CORETO geliefert wurden
  • Transporte, Umzüge und Standortänderungen durch den Kunden
  • Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht von CORETO durchgeführt wurden
  • Gebrauch entgegen allgemeiner Normen zum Betrieb von Computersystemen
  • Nutzung der falschen Spannungsstärke durch den Kunden
  • unsachgemäßen oder übermäßigen Gebrauch
  • mutwillige Beschädigung
  • Umwelteinflüsse
  • höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Vandalismus oder ähnliche Vorkommnisse
CORETO AG ist berechtigt, einen Sachmangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen, wobei mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu gewähren sind.

Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Friedberg/H. vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Friedberg/H. vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Servicebedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten bleibt.

Servicebedingungen „RECT-Services“ der CORETO Aktiengesellschaft 1108

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